Zeda & Jeyz Workshop
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Jam & Albowholik Mixtape

Jam & Alboholik Hass Liebe Album

Veröffentlicht am 31. Januar 2010

Albowholik von der Randgruppe und der Offenbacher junge JAM präsentieren euch das Album HASS-LIEBE. Ihr könnt es hier direkt runterladen. Klick auf das Cover links, viel spass beim hören. Mehr Infos zu Jam & Albowholik kriegt ihr auf der Myspace Seite. Hier gehts entlang..



Musikbusiness


mit freundliche Genehmigung

Bundesverband der Deutschen Musikindustrie


Wem Musik gehört

Hinter einer Musikaufnahme bzw. dem letztlich verkauften Album oder Song steht ein komplexes Geflecht an kreativ und wirtschaftlich Beteiligten. Erst das Zusammenspiel von Songschreibern, Künstlern, Produzenten und Labels ermöglicht den Konsumenten den Zugang zu einer riesigen Vielfalt alter und neuer Musik unterschiedlicher Genres. In der Regel schafft ein Komponist das musikalische Werk, ein Autor schreibt den Text, Künstler interpretieren das Musikstück und die Labels übernehmen die organisatorische und wirtschaftliche Verantwortung für Produktion, Marketing und Promotion sowie den Vertreib. Entsprechend gewährt das Urheberrechtsgesetz (UrhG) den Beteiligten auch Rechte an ihren Werken und Leistungen.

Da es sich bei Musik wie bei Büchern, Filmen, Fotos, Software, Kunst oder Design um geistiges Eigentum handelt, verbleiben die Rechte an diesen Produkten bei denjenigen, die ihre Entstehung möglich gemacht haben.

Wenn wir eine CD, ein Buch, eine DVD oder ein Software kaufen, dann erwerben wir das Recht zu seiner privaten Nutzung, aber der Inhalt gehört uns nicht. Der Respekt vor geistigem Eigentum, ist vor allem der Respekt vor denjenigen, die es erschaffen und nutzbar gemacht haben.



Urheber- und Leistungsschutzrechte

Auf der einen Seite der Rechteinhaber stehen die Musikurheber (Komponisten und Textdichter), deren Rechte in der Regel von der GEMA (www.gema.de) zu festen, veröffentlichten Tarifen erworben werden können. Darüber hinaus gibt es die so genannten Leistungsschutzberechtigten, nämlich die ausübenden Künstler und die Tonträgerhersteller. Die ausübenden Künstler sind zumeist vertraglich mit den Tonträgerherstellern verbunden. Dies hat zur Folge, dass die Tonträgerhersteller im Rahmen von individuellen Lizenzvereinbarungen Dritten nicht nur ihre eigenen Rechte (§ 85 UrhG) sondern auch die der ausübenden Künstler (§77 UrhG) einräumen können.

Um z.B. eine CD vervielfältigen und verbreiten zu dürfen, Musik öffentlich aufzuführen (z.B. Konzerte) oder zugänglich zu machen (z.B. Radio, Internet-Radio, Clubs, Restaurants, Veranstaltungen), oder Musik anderweitig einzusetzen (z.B. Film, Werbung) ist es also zum einen erforderlich, sich an die GEMA zu wenden und an sie die den Tarifen entsprechenden Lizenzgebühren zu entrichten.
Zum anderen müssen die Rechte der übrigen Rechteinhaber im Rahmen von individuellen Vertragsverhandlungen bei dem Tonträgerhersteller eingeholt werden, dessen CD als Vorlage für die Kopie benutzt werden soll. Der Bundesverband Musikindustrie e.V. ist – anders als die GEMA als Verwertungsgesellschaft – selbst nicht Inhaber von Rechten. Lizenzen können also nicht beim Verband erworben werden, sondern nur bei seinen Mitgliedern.

Wer ohne die ausdrückliche Zustimmung nur eines dieser Rechteinhaber CDs kopiert, handelt rechtswidrig und macht sich sogar strafbar (vgl. §§ 106, 108 Abs. 1 Nr. 4 und 5 UrhG).



Gold/Platin-Schallplatten und Awards

Eine Gold oder Platin Schallplatte ist eine Auszeichnung für Künstler, Komponisten, Songwriter und Musiker für eine bestimmte Anzahl in Deutschland verkaufter Singles, Alben oder Musikvideos wobei alle Formate (CD, LP, DVD-Audio, SACD, Downloads, DVD-Video, etc.) gezählt werden.
Darüber hinaus verleiht der Bundesverband Musikindustrie in den Kategorien Jazz, Hörbuch, Kinderproduktionen (Audio/Video/Hörbuch/Hörspiel) und Comedy (Audio/Video). Gold/Platin-Schallplatten oder Awards sind Auszeichnungen für gleichermaßen künstlerisch erfolgreiche wie verkaufsstarke Produktionen.



Musikindustrie + Engagement


Wer Musikschulen schließt, versündigt sich an der inneren Sicherheit. Wenn Kinder nur intellektuell, nicht aber auch musisch gefördert werden, entstehen charakterliche Deformationen, die sich auch als Gewalt äußern“, so der ehemalige Innenminister Otto Schily. Angesichts einer Ausfallquote von bis zu 80 Prozent beim Musikunterricht hat diese Feststellung nach wie vor bedrückende Aktualität.

Welch hohes integratives und aggressionsabbauendes Potential in Musik steckt beweist die deutsche Musikindustrie mit der SchoolTour. Allein in 2007 haben über 1.000 Schüler in 20 Schulen je eine Woche lang die Chance, über Komposition und Text, Tanz und Choreographie sowie Film- und Medienarbeit Musikproduktionen und deren kulturelle wie wirtschaftliche Hintergründe selbst zu erleben.

Das Konzept der SchoolTour, unmittelbar an die Erfahrung der Jugendlichen anzuknüpfen und deren Alltagsrealität in den musikalischen Kontext zu integrieren, stößt auf positive Resonanz von Schülern und Lehrern gleichermaßen. Während die Popkultur in den Lehrplänen sonst nur einen geringen Stellenwert hat, zeigt die SchoolTour, dass der aktive Umgang mit Musik Türöffner zur Vermittlung eher sperriger Themen sein kann. So lässt sich beispielsweise anhand unterschiedlicher Musikstile der positive Einfluss von Immigration und Integration erläutern.

Die SchoolTour ist eine der tragenden Säulen des kulturellen und sozialen Engagements der deutschen Musikindustrie und wird in 2008 durch Lehrerfortbildung und die Bereitstellung von Lehrmaterialien weiter ausgebaut. Darüber hinaus unterstützen und fördern viele Musikunternehmen zahlreiche kulturelle, gemeinnützige und soziale Projekte. Das Spektrum reicht von der Nachwuchsförderung über die musikalische Grundbildung bis zu musiktherapeutische Ansätzen.